Mastodon-Instanz für Sachsen-Anhalt – Randnotizen

Sachsen-Anhalt bekommt eine Mastodon-Instanz! Könnte man jedenfalls seit Ende des Jahres ausrufen. Der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nahm das Thema und die Diskussionen um (und auf) Twitter zum Anlass, um mittels einer kleinen Anfrage bestehend aus 12 Einzelfragen nachzuhaken. Die Antwort der Landesregierung liegt seit einigen Tage vor und ist seit heute auch in der Drucksachen-Datenbank des Landtages öffentlich verfügbar. Ich habe mir Fragen und Antworten einmal angeschaut und meiner Meinung nach gibt es dabei Licht und auch Schatten.

Fast Spitzenreiter – Vorbemerkungen aus NRW

Zunächst einmal finde ich es gut, dass das Thema Mastodon und Fediverse im parlamentarischen Raum ankommt. Im Dezember hatte ich noch gemutmaßt, Sebastian Striegel sei First Mover mit dem Thema im deutschen parlamentarischen Raum, aber das stimmt streng genommen nicht ganz. In Nordrhein-Westfalen hatten Abgeordnete der SPD-Fraktion bereits das Thema in einer kleinen Anfrage (18/1676 vom 15.11.2022) gestreift. Dort wurde im Zusammenhang mit Verifikationen von polizeilichen Twitter-Accounts u.a. auch die Frage

Wie schätzt die Landesregierung eine Nutzung des alternativen Kurznachrichtendienstes Mastodon der deutschen Firma Mastodon gGmbH für die Polizeidienststellen ein?“

– also die Frage nach einer anderen Social-Media-Präsenz der Polizei im Fediverse – gestellt. Die Antwort der Landesregierung (18/2265 vom 21.12.2022) lautete kurz und knapp:

Die Polizei NRW prüft fortwährend neue SocialMediaPlattformen, darunter auch Mastodon.

Soviel zum parlamentarischen Ist-Stand in Bezug auf Mastodon und Fediverse in anderen Bundesländern.

Sachsen-Anhalt bekommt eine Mastodon-Instanz – Noch in Q1/2023!

Striegels Anfrage ist nun also nicht der erste, wohl aber der thematisch einschlägigste parlamentarische Vorgang in Deutschland zu Mastodon. Es wird ausgehend von bestehenden Twitter-Präsenzen der Landesregierung und den Entwicklungen der Plattform explizit nach der Einrichtung einer Mastodon-Instanz des Landes gefragt (8/1196 vom 20.12.2022 ) und geantwortet (8/2200 vom 30.01.2023).

Das konkrete Vorhaben, für Sachsen-Anhalt, eine landesseitige Mastodon-Instanz aufzubauen scheint vorangeschritten. Meiner Einschätzung nach verfolgt das Ministerium einen ambitionierten Zeitplan und will die Instanz noch im 1. Quartal 2023, also bis spätestens zum 31. März einrichten und wäre damit eigentlich Vorreiter. Das ist insofern ambitioniert, weil IT-Vorgänge in der öffentlichen Hand nicht den Ruf einer besonderen Formel1-Geschwindigkeit haben, was kein Sachsen-Anhalt spezifisches Phänomen ist.

In anderen Bundesländern gibt es zwar einschlägige Instanzen mit Namen, die nahelegen landesseitig betrieben zu werden, allerdings ist dem tatsächlich nicht so. Die Instanzen nrw.social, berlin.social oder brandenburg.social beispielsweise sind privat betrieben. So verhält es sich auch bei anderen Instanzen mit regionalem oder lokalem Bezug.

In Baden-Württemberg wird mit bawü.social eine landesbezogene Instanz durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI Bawü) zur Verfügung gestellt. Entstanden ist die Instanz eher im Zusammenhang mit den recht eindeutigen Voten der Datenschutzbeauftragten der Länder sowie dem gemeinsamen Gremium – der DSK – anlässlich der Diskussion zu Präsenzen der öffentlichen Hand auf Social-Media-Plattformen und den damit verbundenen Datenschutzrechtlichen Problemen – die bisher wohl weitestgehend schlicht ignoriert werden, leider. So ist auch die Instanz social.bund.de vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) einzuordnen.

Soweit ich es also momentan überblicke, wäre Sachsen-Anhalt damit das erste Bundesland, das regierungsseitig offiziell eine eigene Mastodon-Instanz einrichtet. Konzeptionell sind der Antwort auf die kleine Anfrage von Sebastian Striegel noch nicht weitere Informationen zu entnehmen. Klar ist aber, dass die Instanz einen eingeschränkten Accountkreis haben wird:

Nach derzeitigen Planungen sollen Ministerien, Behörden sowie Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit erhalten, eigene Accounts auf der Landesinstanz zu nutzen. Bereits bestehende Accounts der Landesverwaltung haben dann die Möglichkeit auf diese Instanz umzuziehen.

heisst es in der Antwort der Landesregierung.

Das deckt sich mit den Grundsätzen der Instanzen bawü.social und bund.social.de, also den beiden durch die Datenschutzbeauftragten in BaWü und im Bund betriebenen Instanzen. Hier wird m.E. auch deutlich, wo eine der Stärken des Fediverse liegt: Offizielle Stellen – oder eben Bundesländer – können Instanzen einrichten und so für nachgeordnete Behörden und Einrichtungen entsprechende Accounts mit eindeutiger Verifikation zur Verfügung zu stellen, ohne sich gleichzeitig mit tieferen Fragen der Moderation abseits eigener Inhalte befassen zu müssen. Trotz diesem geschlossenen Kreis von Accounts auf dieser Landesinstanz ermöglicht es die dezentrale Struktur des Fediverse mir als Nutzer mit meinem Account auf einer anderen – privat durch Dritte oder selbst betriebenen – Instanz die Kanäle dieser landesseitig betriebenen Instanz zu abonieren.

Insbesondere der Aufwand für Moderation und Pflichten für Server-Betreiber aus bspw. dem NetzDG heraus scheinen mit dem Mastodon-Boom zunehmend eine Herausforderung für private Betreiber zu sein, die auch mittelgroße Medienhäuser in die Verzweiflung treiben kann. Eine Moderation erfordert neben Rechtskenntnis auch entsprechende Personalkraft. Mit der konzeptionellen Orientierung an Grundsätzen des LfDI BaWü und BfDI ist genau die richtige Balance gefunden.

Randnotiz: Offizielle Präsenzen des Landes bei Twitter – Kein Überblick?

Dass eine Instanz für offizielle Kanäle auch aus Sicht der Landesregierung auch organisatorisch sinnvoll sein kann, zeigt die m.E. zwangsläufig unvollständige Beantwortung der ersten Frage der kleinen Anfrage. Sebastian Striegel eröffnet seine Befragung nämlich mit der Bitte um Auflistung aller Twitter-Präsenzen der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. Die der Antwort beigegeben tabellarische Übersicht liest sich auf den ersten Blick vollständig, lässt dann aber doch Fragen aufkommen. Gelistet sind richtigerweise alle offiziellen Accounts der Ministerien sowie der Hochschulen, Polizeieinrichtungen, einigen Ämtern und Kultureinrichtungen.

Die Übersicht scheint mir aus der Top-Down-Perspektive ok. Allerdings fehlen (wild gewachsenen) Accounts von Teilen der öffentlichen Einrichtungen. Das können beispielsweise Twitter-Accounts von einzelnen Instituten an den Hochschulen sein. Hinzu kommen Accounts für bestimmte Projekte an Hochschulen o.Ä., die letztlich auch aus öffentlicher Hand heraus betreut und damit deren Betrieb mindestens mittelbar öffentlich finanziert wird. Ganz adhoc und unsystematisch gesucht hier zwei Beispiele, was ich meine: https://twitter.com/IGVDessau und https://twitter.com/HSWeiterbildung.

Wahrscheinlich ist, dass es sehr schwierig sein wird, für die oberste Behördenebene einen Gesamtüberblick zu haben. Jeder, der sich mit Social-Media in größeren Strukturen befasst, kennt den „Wildwuchs“ von Accounts zu kleineren Arbeitseinheiten, Projekten oder aus früheren Zeiten noch bestehenden Accounts. Wie „offiziell“ solche Accounts dann noch sind oder nach welchen Regelungen sie betreut werden, sind nur zwei offene Fragen.

Natürlich ist auch denkbar, dass die Landesregierung in ihrer Antwort mit der bestehenden fehlenden Gesamtübersicht pragmatisch umgegangen ist und die erfragten „nachgeordneten Behörden und Einrichtungen“ begrifflich sehr eng ausgelegt hat. Dennoch bleibt als eine Randnotiz, dass das Land (zwangsläufig) keine Gesamtübersicht über Accounts aus der öffentlichen Landeshand heraus bei Twitter hat oder haben kann. Problematisch wird das, wenn es insbesondere darum geht, MitarbeiterInnen für die gerade aktuell mit Twitter verbundenen Problematiken zu sensiblisieren. Wer zeichnet zuständig für die Accounts, die man nicht auf dem Schirm hat aber die öffentliche Hand auch repräsentieren? Die gleiche Frage ließe sich übrigens auch in Bezug auf Datenschutz auch für andere Plattformpräsenzen stellen.

Auch bemerkenswert ist m.E. die Nichtwerwähnung der Twitter-Präsenzen der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH als hundertprozentige Tochter des Landes Sachsen-Anhalts: https://twitter.com/IMG_ST bzw. https://twitter.com/IMG_Tourismus. Kunst- und Kulturstiftungen würde diese Übersicht evtl. auch noch betreffen. Ein Beispiel ist https://twitter.com/Kunststiftung. Auch das ist sicherliche eine Frage der begrifflichen Auslegung der kleinen Anfrage, betrifft aber letztlich die gleichen Folgefragen wie oben schon angerissen. Last but not least sind auch Kampagnene-Accounts des Landes nicht erwähnt: https://twitter.com/STimWandel und https://twitter.com/kreative_ideen sind zwei Beispiele.

Abseits dieser kleinteiligen Kritik an der Antwort wird damit aber klar, wo ein Vorteil für eine kommunkative Infrastruktur aus einem Guss seitens des Landes liegen kann.

Randnotiz: Nenne nie coole URLs, die Du nicht besitzt!

Unter welcher Adresse die Instanz Sachsen-Anhalts erreichbar sein wird, ist noch offen. Zwischenzeitliche Vorschläge sind mit einem Augenzwinkern zu sehen. Für die in den Raum gestellte Adresse moderndenken.social gibt es schon einen Eigentümer mit einer anderen Projektidee. Die Adresse sachsen-anhalt.social leitet allerdings auf eine blanke Setup-Seite einer öffentlichen Einrichtung(?) um und sachsenanhalt.social hat schon einen hübschen Platzhalter.

Nachtrag (1. Februar 2023): Auf Mastodon hat mich Valentin darauf aufmerksam gemacht, dass es unter lsa.social bereits eine Instanz gibt.

Es darf also fleissig spekuliert werden.

Weitere technische Fragen werden in der Antwort zur kleinen Anfrage eher knapp und offen beantwortet. Das ist aber m.E. in Ordnung. Wichtig ist: die Instanz kommt – bald!

Randnotiz: Wir haben keine Probleme, wo es welche gibt.

Etwas die Nase gerümpft habe ich übrigens bei den Antworten zu Fragen, die auf eine Reflektion der Ereignisse bei Twitter durch die Landesregierung abzielen. Konkret finde ich es unnötig, in Allgemeinplätzen mit Oberlehrer-Duktus einem Abgeordneten das Wort „Alternative“ zu erklären, wobei die eigentlich notwendige Reflektion der Entwicklung von Twitter unter Elon Musk in den letzten Wochen relativ sinnfrei beantwortet wird. Es hat nämlich gar keinen Sinn, auf die Frage

Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Entwicklungen beim Internetdienst Twitter unter Berücksichtigung der eigenen Präsenz im Netzwerk sowie der Reaktionen aus anderen Bundesländern (zum Beispiel des Rückzugs des niedersächsischen Ministerpräsidenten vom Onlinedienst Twitter)?

zu antworten:

Die Landesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen auf Twitter wie die häufigen Änderungen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Einschränkungen bei Verlinkungen oder das Sperren von US-Journalistenaccounts mit höchster Aufmerksamkeit. Auf den Kanälen der Landesregierung ist aktuell noch kein vermehrtes Aufkommen von Hass- und Hetzbotschaften zu verzeichnen. Auch mit Blick auf die aktuell schwierigen Zeiten für das Land durch die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges ist es der Landesregierung auch weiterhin ein wichtiges Anliegen, auf allen zur Verfügung stehenden Kommunikationsinstrumenten präsent zu sein und über die Arbeit der Landesregierung zu informieren.

Nun sind Antworten der Landesregierungen auf kleine Anfragen in Sachsen-Anhalt oder einem anderen Bundesland nie der richtige Ort, um gesellschaftliche Debatten zu führen und generell gibt es auch aus arbeitsöknomischer Sicht seitens Exekutive den Drang der Legislative gegenüber nur kurz, knapp und im absolut notwendigen Rahmen zu antworten. Das Spiel habe ich oft genug auf beiden Seiten erlebt und praktiziert. Fachlich sollte es aber schon irgendwie sinnvoll bleiben. Ich hoffe doch sehr, dass „auf den Kanälen der Landesregierung [.] aktuell noch kein vermehrtes Aufkommen von Hass- und Hetzbotschaften zu verzeichnen [ist].“ Alles andere wäre ja auch schräg. Für die Verbreitung von Hass und Hetze sind ja schließlich andere Truppen im politischen Raum Sachsen-Anhalts leider recht stark auch parlamentarisch vertreten.

Abseits dieser semantischen Wortklauberei fehlt mir aber schon, dass hier ein Problembewusstsein für die Zunahme von Hass und Hetze insbesondere auf Twitter seit Herbst 2022 gezeigt wird. Ich spare mir an dieser Stelle, entsprechende aktuelle Erhebungen und Analysen herauszusuchen und verweise einfach nur auf die Klage von HateAid zusammen mit der Europäischen Union Jüdischer Studierender gegen Twitter.

Mit diesem Problembewusstsein geht nämlich mindestens in Bezug auf Twitter die Frage einher, inwieweit die öffentliche Hand noch auf einer Plattform präsent sein kann, die in den letzten Monaten vollends in einen populistischen Drall gekippt ist. Die Stichworte „Haltung“ und „Vorbildwirkung“ sind dabei Teile von Argumenten sowohl für einen Verbleib, als auch für ein Verlassen. Damit im Zusammenhang stehend ist die Frage, ob aus Mitteln der öffentlichen Hand gegenwärtig noch Werbeanzeigen (sponsored Posts) auf Twitter geschaltetet werden sollten, sehr kritisch zu diskutieren. Schließlich wird damit das Geschäftsmodell einer driftenden Plattform finanziert. Martin Fuchs hat dazu bereits Ende November eine lose Sammlung von werbefinanzierten Posts aus der öffentlichen Hand begonnen. Auch Sachsen-Anhalts Wirtschaftsministerium finanziert(e) demnach noch im Herbst 2022 Elon Musks Plattform und Geschäftsmodell.

Diese Diskussionen werden öffentlich meiner Wahrnehmung nach nicht oder viel zu wenig geführt und das ist bedauerlich bzw. ärgerlich.

Randnotiz: Mastodon ist kein N3rd-Nischenthema!

In Bezug auf eine Mastodon-Instanz kann man also ein ambitioniertes Vorgehen feststellen. Gut wäre es, wenn spätestens zum Launch auch deutlich gemacht wird, warum das Land diesen Schritt geht. Nicht, weil es irgendwie eine Plattform mehr im Social-Media-Pool ist, die nun seit Herbst spätestens eine gewisse kritische Masse für einen Boom erhalten hat und auch nicht, weil vielleicht einzelne Nachfragen von Journalisten oder (Ex)Twitter-N3rds mglw. den Anstoss gegeben haben.

Der Schritt ein Angebot im Fediverse zu machen, hat aus meiner Sicht neben einem kommunikativen und organisatorischen Mehrwert auch Potential, dass das Land Sachsen-Anhalt im #moderndenken Modus vorangeht. Angesichts aktueller Entwicklungen bei Twitter kann die öffentliche Hand nämlich auch eine gewisse Vorbild- und Pull-Wirkung auf das Online-Verhalten von NutzerInnen haben. Mastodon und andere Fediverse-Dienste noch mehr haben in der Breite noch immer eher einen Nischen-Ruf. Auch weil große Akteure wie Marken, Medien und Influencer dort mangels Reichweite und Werbemöglichkeiten nicht aktiv werden. Die Reichweitenlogik ist aber für die öffentliche Hand m.E. ein falscher Ansatz. Ohne den Druck eines Geschäftsmodells können gerade durch öffentliche Akteure neue Plattformen ausprobiert werden. Wenn es dann noch dezentrale und OpenSource-basierte Angebote mit datenschutzkonformen Möglichkeiten sind, umso besser!

Bisher waren Fediverse-Instanzen Projekte einzelner Personen und Gruppen, die u.a. auch wegen des OpenSource-Ansatzes und aus einem gewissen Idealismus heraus ihre Angebote aufbauten. Das Fediverse lebte und lebt von solchen Angeboten. In Folge der gewachsenen NutzerInnenzahlen und der gestiegenen Bekanntheit von Mastodon werden Instanz-BetreiberInnen nun häufiger auch in die Situation kommen, gesetzliche Regelungen konsequent und mit dem damit verbundenen Aufwand umzusetzen. Das erfordert mindestens KnowHow wohl aber auch Zeitaufwand. Eine Idee könnte also auch sein für Weiterbildung und Beratungen im rechtlichen Bereich einen kleinen Fördertopf oder über bspw. die Landeszentrale für politische Bildung und andere öffentlich finanzierte Bildungsträger ein Mehrangebot für solche Anbieter zu schaffen.

Natürlich ist das Engagment in und für Fediverse-Dienste auch Teil einer Gesamtstrategie zum Themenfeld OpenSource. In Sachsen-Anhalt passiert dazu einiges. Die landesseitige Mastodon-Instanz ist ein kleiner Baustein. Parlamentarisch sehe ich das Thema OpenSource und digitale Souveränität aber aktuell nicht breit besetzt. Vielleicht folgen nun weitere Anfragen und Initiativen?

Titelbild: Tim Reckmann / pixelio.de